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Einschulung

1. Schulanmeldung

Die Einschreibung findet im Frühjahr statt. Genauere Informationen erhalten Sie über den Kindergarten.

2. Schulpflicht

Nach Art. 37 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) werden mit Beginn des Schuljahres alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht.

Informationen zum Schulanfang finden Sie auch unter:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html

Die Erziehungsberechtigten kommen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung. Folgende Unterlagen sind bitte mitzubringen:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch und
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • Bescheinigung Vorschuluntersuchung
  • ggf. Zurückstellungsbescheid
  • "Informationen für die Schule" vom Kindergarten (freiwillig)
  • Nachweis über Masernimpfung

 3. Vorzeitige Einschulung

Bei Kindern, die nach dem 30. September geboren wurden, haben die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu beantragen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung der Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung.

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Schulleitung auf, falls Sie eine vorzeitige Einschulung Ihres Kindes wünschen. Der Antrag nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.

 4. Zurückstellung

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art 41 Abs. 5 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung sollte vor Aufnahme des Unterrichts am Schuljahresanfang verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.

Sollten Sie eine Zurückstellung beabsichtigen, melden Sie sich bitte ebenfalls frühzeitig oder spätestens bei der Schuleinschreibung bei der Schulleitung.

5. Einschulungskorridor

  • Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.
  • Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren.
  • Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
  • Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben  möchten, müssen sie das der Schule bis spätestens April des jeweiligen Jahres schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
  • Geben die Eltern bis April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

6. Zuständige Schule

Alle Kinder erfüllen ihre Schulpflicht an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 42 BayEUG). Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.

7. Schulsprengel Bayern

Eltern können sich von zuhause aus informieren, wo ihr Kind zukünftig in die Schule gehen wird. Dafür genügt ein einzelner Klick in die Karte des BayernAtlas.

  1. Starten Sie den BayernAtlas: www.bayernatlas.de
  2. Klicken Sie auf Thema wechseln und wählen Sie anschließend Bildung/Soziales.
  3. Wählen Sie die gewünschte Ebene aus, z. B. Schulsprengel / Grundschulsprengel.
  4. Suchen Sie in der Karte den gewünschten Ort. Sie können mit der Maus verschieben und zoomen.
  5. Durch einen Klick in die Karte erhalten Sie die Information zur Schule.
BayernAtlas Schulsprengel
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