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25.04.2020
Ab Montag, den 27.04.2020, wird die Notbetreuung ausgeweitet. Sie kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn nur ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist oder im Fall von Alleinerziehenden die/der Alleinerziehende/r erwerbstätig ist – unabhängig von der Art der Erwerbstätigkeit. Weiter Informationen hierzu sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung
25.04.2020