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22.03.2020

Die Notfallbetreuung wird ab Montag, den 23.03.2020 ausgeweitet. Es dürfen ab dann auch Eltern/Alleinerziehende die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil oder der/die Alleinziehende in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Familienministeriums: www.stmas.bayern.de. Dort findet sich auch der Antrag auf Notfallbetreuung als Download.
22.03.2020 
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