16.03.2020
Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur. Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte oder der/die Alleinziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind/ist. Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit einschließlich Mittagsbetreuung. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.
Weitere Informationen - auch zur Schuleinschreibung - folgen am 16.03.2020.